Ein persönliches Erstgespräch mit den Patienten, ggf. auch mit Angehörige, Bezugspersonen oder Betreuern
Individuelle Beratung und Vermittlung, unter anderem
In die Anschlussheilbehandlung
Allgemeine sozialrechtliche und psychosoziale Beratung, z.B. zum Schwerbehindertengesetz, zur Pflegeversicherung, zum Härtefondsantrag, bei Problemen in der Familie oder im sozialen Umfeld
Informationen zu möglichen Ansprechpartnern nach der Entlassung aus dem Krankenhaus (Selbsthilfegruppen, Gesprächskreise etc.)